Der Rechtschreiber: Jura-Coach und Ghostwriter

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Dr. Kay E. Winkler LL.M. Ph.D.

Als juristischer Ghostwriter und Jura-Coach besitze ich eine langjährige Erfahrung im Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten und habe selbst einige Aufsätze und Buchkapitel veröffentlicht.

Ich bin zugelassener Rechtsanwalt und promovierter Jurist und Rechtsökonom. Meine Ausbildung zum Rechtsanwalt habe ich an der Universität Frankfurt am Main gestartet und beim OLG Frankfurt am Main mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen abgeschlossen.

Meine Promotion im Telekommunikations- und Kartellrecht erlangte ich an der Universität Bonn. Den Master of Laws mit dem Schwerpunkt International Business Law erwarb ich an der britischen University of Hull. Nach einem fast dreijährigen Aufenthalt in Neuseeland habe ich meine akademischen Grade um einen Ph.D. in Economics an der Victoria University of Wellington ergänzt.

Unsere Zusammenarbeit

Aufgrund Ihrer Anforderungen erstelle ich ein individuelles Angebot mit dem Gesamthonorar und den Zahlungskonditionen. Auf Wunsch besprechen wir vorab die Einzelheiten und Fragen telefonisch.

In der Regel vereinbaren wir Zwischenlieferungen und ich berücksichtige Ihr Feedback. Bei umfangreicheren Arbeiten ist ein regelmäßiger Austausch hilfreich. Es ist Ihre wissenschaftliche Abhandlung und ich freue mich über Ihren Input.

Die von mir erstellten Texte dienen Ihrer Information und Vorlage. Ich achte darauf, die Regeln zum korrekten Zitieren und das Plagiatsverbot einzuhalten. Eine Garantie der Richtigkeit oder Vollständigkeit gebe ich allerdings nicht ab. Sie sind grundsätzlich für die Nutzung der Texte selbst verantwortlich. Dabei ist es vollkommen legitim, sich beim Schreibprozess unterstützen zu lassen. Eine fremde Arbeit zu kopieren und als die eigene abzuliefern, ist hingegen nicht statthaft.

Wird die Vertraulichkeit gewährleistet?

Als Rechtsanwalt bin ich gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Meine Mandate werden auf gesicherten Servern verwaltet und eine verschlüsselte Kommunikation ist möglich. Meine Aufträge ordne ich grundsätzlich als Rechtsberatung ein, weil vorab nicht ausgeschlossen werden kann, dass juristisch sensible Informationen bearbeitet werden müssen.

Ist ein Vorschuss nötig?

„Ohne Vorschusszahlung keine Rechtsbestrahlung“, heißt der eherne Grundsatz der Rechtsberatung. Gleiches gilt auch bei der Ausarbeitung von Rechtsgutachten und akademischen Texten. Bei länger andauernden Projekten vereinbaren wir eine Vergütung nach Meilensteinen. Die ordnungsgemäße Abrechnung des Honorars erfolgt nach Beendigung des Auftrags.