Prüfer achten besonders auf die Fähigkeit von Studenten, sich kritisch mit juristischen Argumenten auseinanderzusetzen. Es können viele wertvolle Punkte verschenkt werden, wenn streitige Auslegungsfragen nicht erkannt oder nur oberflächlich abgehandelt werden. Ein häufig anzutreffender Fehler ist es, bei streitigen Beurteilungen der Rechtslage nur die herrschende Meinung zu nennen und allenfalls in der Fußnote die Gegenansicht mit „a.A." anzuführen.